02/07/2024 0 Kommentare
Informationen zur Presbyteriumswahl 2024
Informationen zur Presbyteriumswahl 2024
# Inden-Langerwehe
Informationen zur Presbyteriumswahl 2024
Informationen zur Presbyteriumswahl 2024
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Inden-Langerwehe hat am 24.09.2023 eine nicht ausreichende Wahlvorschlagsliste für die 10 Presbyterstellen beschlussmäßig festgestellt und den Kreissynodalvorstand deshalb gebeten, die 10 vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt gelten zu lassen. Für die 1 Mitarbeitenden-Presbyterstelle wurde 1 Kandidatin vorgeschlagen.
Gemäß § 5 MWG gilt diese als gewählt.
Der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 beschlossen, das Wahlverfahren nicht anzuhalten und den Wahltermin nicht zu verschieben.
Der KSV gestattet gem. § 15 Abs. 4 PWG der Ev. Kirchengemeinde Inden-Langerwehe ausnahmsweise auf die Presbyteriumswahl am 18.02.2024 zu verzichten und beschließt, die 10 vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt gelten zu lassen.
Durch diese Entscheidung hat die Wahl in unserer Kirchengemeinde stattgefunden. Es gelten somit als gewählt:
1) Böke Barbara, Im Meisenbusch 7, 52379 Langerwehe
2) Döll Meik, Zum Goldesacker 32, 52379 Langerwehe
3) Esser Christel, Hofstr. 7, 52459 Inden-Frenz
4) Hanf Oliver, Kreuzstr. 34, 52459 Inden
5) Hoffmann Andrea, Pommenicher Str. 20, 52459 Inden
6) Landt Andreas, Amselweg 6, 52379 Langerwehe
7) Leonards Dagmar, Buchenweg 1, 52459 Inden
8) Maus-Müller, Neustr. 68, 52379 Langerwehe
9) van Laak Gaby, Frankenstr. 17, 52459 Inden-Lamersdorf
10) Wefing Anette, Im Meisenbusch 9, 52379 Langerwehe
Mitarbeiterpresbyterin:
1) Katzenburg-Geffers Andrea, Im Meisenbusch 25, 52379 Langerwehe
Rechtsmittelbelehrung (zu § 15a Abs. 2-4 PWG, § 25 Abs. 2 und 3 PWG, § 32 Abs. 1 und 2 PWG)
Gegen das Wahlergebnis kann von allen Wahlberechtigten der Kirchengemeinde bis zum 26.10.2023 beim Kreissynodalvorstand der Kirchenkreises Jülich, Am Evangelischen Friedhof 1 in 52428 Jülich schriftlich unter Angaben der Gründe Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.
Die neu gewählten Presbyterinnen und Presbyter werden am 17. März 2024 im Gottesdienst in Inden/Altdorf in ihr Amt eingeführt.
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